Im Herbst werden jetzt wieder die Gärten winterfest gemacht. Der Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern gehört dazu.
Die in den letzten Monaten stark gewachsenen Hecken, Bäume und Sträucher in Hausgärten breiten sich teilweise bis in den angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum (Geh- und Radwege, Fahrbahnen, etc.) aus oder verdecken Verkehrsschilder oder gar Straßenlaternen.
So schön die grüne Pracht auch ist, der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf dadurch natürlich nicht behindert werden. Für Radfahrer sind solche Hindernisse – insbesondere bei Dunkelheit – sogar außerordentlich gefährlich. Die Stadt Rehburg-Loccum bittet daher alle Anwohner, erforderlichenfalls ihren Bewuchs zurück zu schneiden. Bitte achten Sie hierbei auf folgende Regelungen:
- Über der Fahrbahn ist ein Bereich von 4,50 m, über Geh- und Radwegen von 2,50 m von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten.
- Die Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt uneingeschränkt gewährleistet ist und keine Schäden an den Laternen entstehen können.
- Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sogenannte „Sichtdreiecke“ grundsätzlich von jeder Bebauung und Bepflanzung freizuhalten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. ä.) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.
Sichtbehindernde Anlagen (Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen) sowie bauliche Anlagen auf Grundstücken dürfen daher eine Höhe von 0,80 m von den Fahrbahnoberkanten der Verkehrswege nicht überschreiten.
- Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschilder müssen frei einzusehen sein.
Die Bestimmungen gelten selbstverständlich nicht nur für die bebauten Grundstücke; auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke und Bauplätze entlang von Straßen und Gehwegen sind verpflichtet, den Bewuchs regelmäßig zurück zu schneiden.
Bitte denken Sie auch daran, dass für eventuelle Schäden, die durch überragenden Bewuchs entstehen, der Grundstückseigentümer haftbar gemacht werden kann.
Zusätzlich sind innerhalb der Stadt Rehburg-Loccum grundsätzlich alle Grundstückseigentümer für die Reinigung der angrenzenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen zuständig ohne Rücksicht darauf ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind.
Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung oder Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. Mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch.
Die Stadt Rehburg-Loccum bittet die Anwohner ebenfalls regelmäßig die Reinigung der angrenzenden öffentlichen Flächen vorzunehmen, da insbesondere durch das Überwachsen von Gehwegen Schäden an der Pflasterung entstehen und durch das Zuwachsen von Gossen das Oberflächenwasser nicht mehr durch die Einläufe und Sinkkästen abfließen kann.
Sollte ein Zuschnitt oder eine Reinigung trotz Aufforderung im Einzelfall nicht erfolgen, muss die Stadt zur Verkehrssicherung diese Arbeiten selbst durchführen. Die Kosten müssen dann in Rechnung gestellt werden.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen die Stadt Rehburg-Loccum, unter der Telefonnummer 05037/ 9701-32 (Herr Graw), gerne zur Verfügung.